Namensänderung, öffentlich-rechtliche
Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.
Unsere Anschrift
Rathaus Fachsenfeld
Waiblinger Straße 1
73434 Aalen-Fachsenfeld
Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr
sowie nach Vereinbarung.
Im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist außerhalb dieser Sprechzeiten die Geschäftsstelle Fachsenfeld nicht besetzt. Das Telefon wird in diesem Fall zur Telefonzentrale nach Aalen umgestellt.
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