Parkausweise für Schwerbehinderte
1. Parkerleichterung für Schwerbehinderte Menschen mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie blinde Menschen (Merkzeichen Bl)
Antragstellung:
persönlich/schriftlich (formlos)
benötigte Unterlagen:
Schwerbehindertenausweis und Passbild
2. Parkerleichterung für besondere Gruppen schwerbehinderter Menschen
Antragsstellung:
persönlich/schriftlich (mit Antrag)
benötigte Unterlagen:
Schwerbehindertenausweis
Hinweis:
Die Parkausweise können auch beim Bürgeramt beantragt werden.
Gebühr: frei
Zuständige Dienststellen
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